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Kategorie: Uncategorised

Allgemeine Informationen

Die Qualifikationsphase (Q-Phase) umfasst die letzten zwei Jahre der dreijährigen gymnasialen Oberstufe (GO). In der Qualifikationsphase wird der Unterricht in Leistungs- und Grundkursen (LKs bzw. GKs) erteilt. Dabei sind die LKs 5-stündig, die GKs 2-, 3- bzw. 4-stündig (siehe Stundentafel).

Verbindliche Fächer für alle vier Halbjahre der Q-Phase (Q1 – Q4):

Verbindliche Fächer in dem ersten Jahr der Q-Phase (Q1 + Q2):

 

Aufgabenfelder

Die in der GO belegbaren Fächer sind in folgende drei Aufgabenfelder (AF; auch als Fachbereiche bezeichnet) eingeteilt:

Aufgabenfeld I

sprachlich-literarisch-künstlerisch 

Aufgabenfeld II

gesellschaftswissenschaftlich

Aufgabenfeld III

mathematisch-naturwissenschaftlich

  • Deutsch
  • Englisch
  • Französisch
  • Latein
  • Spanisch
  • Kunst
  • Musik
  • Darstellendes Spiel
  • Geschichte
  • Politik und Wirtschaft
  • Religion
  • Ethik
  • Geographie
  • Mathematik
  • Physik
  • Chemie
  • Biologie
  • Informatik

 Hinzu kommt das Fach Sport, das keinem Aufgabenfeld zugeordnet ist.

 

Leistungskurse

Einer der Leistungskurse muss entweder

Der zweite Leistungskurs ist aus den folgenden Fächern wählbar: 

 Als Leistungskurs kann man nur Fächer wählen, die in der Einführungsphase belegt wurden und mit mindestens 5 Punkten abgeschlossen wurden.

 

Stundentafel

Leistungskurse:

5 Wochenstunden

Grundkurse:

4 Wochenstunden: Mathematik, Deutsch

3 Wochenstunden: Englisch, Französisch, Latein, Spanisch, Geschichte, Politik & Wirtschaft, Biologie, Chemie, Physik

2,5 Wochenstunden: Kunst, Darstellendes Spiel (Q1/2: 2-stündig, Q3/4: 3 Wochenstunden)

2 Wochenstunden: Musik, Religion, Ethik, Geographie, Informatik, Sport

 

Fachhochschulreife

Den schulischen Teil der Fachhochschulreife kann man am Ende des Halbjahres Q2 unter folgenden Bedingungen erlangen:

In zwei Halbjahren der Qualifikationsphase müssen in elf Grundkursen insgesamt mindestens 55 Punkte der einfachen Wertung und in den beiden Leistungsfächern mit je zwei Kursen mindestens 40 Punkte der zweifachen Wertung erreicht sein.

Unter den einzubringenden Kursen müssen sich je zwei Halbjahreskurse in Deutsch, einer Fremdsprache, Politik und Wirtschaft oder Geschichte, Mathematik und einer Naturwissenschaft befinden. In zwei der vier anzurechnenden Leistungskurse und in sieben der elf anzurechnenden Grundkurse müssen mindestens je fünf Punkte der einfachen Wertung erreicht sein.

Aus der Gesamtpunktzahl wird eine Durchschnittsnote errechnet.

Das endgültige Zeugnis der Fachhochschulreife stellt die Schule aus, wenn der Nachweis einer ausreichenden beruflichen Tätigkeit erbracht werden kann. Dieser kann erbracht werden durch

Auf Berufs- oder Praktikantentätigkeit sind der mehr als zweijährige freiwillige Wehrdienst bis zu zwölf Monaten anzurechnen.

 

Abitur

Das Abitur umfasst fünf Prüfungsfächer.

Verpflichtend sind die Fächer Deutsch, Mathematik und eine Fremdsprache oder eine Naturwissenschaft oder Informatik.

Weitere mögliche Prüfungsfächer sind Geschichte, Politik und Wirtschaft, Geographie, Religion/Ethik, Kunst, Musik und Darstellendes Spiel. Sport ist an der EGS nur Prüfungsfach, wenn es Leistungskurs ist.

Die beiden Leistungskurse sind schriftliche Abiturprüfungsfächer.

Mit dem 3. schriftlichen Abiturprüfungsfach müssen mindestens zwei Aufgabenfelder abgedeckt sein.

Mit dem 4. oder 5. Abiturprüfungsfach müssen alle drei Aufgabenfelder abgedeckt sein.

Anstelle einer mündlichen Prüfung im 5. Prüfungsfach kann eine Präsentation oder eine besondere Lernleistung gewählt werden. Eine Präsentation ist ein medienunterstützter Vortrag mit anschließendem Kolloquium. Die besondere Lernleistung muss spätestens zu Beginn des Halbjahres Q3 bei der Schulleitung beantragt werden.

Eine besondere Lernleistung wird im Rahmen oder Umfang eines Kurses von mindestens zwei Halbjahren erbracht, z.B. ein umfassender Beitrag zu einem Wettbewerb, eine Jahresarbeit, die Ergebnisse eines Projekts oder Praktikums. Die besondere Lernleistung muss schriftlich dokumentiert werden.

Eine besondere Lernleistung, nicht aber eine Präsentation, darf sich auf eines der ersten vier Prüfungsfächer erstrecken.